Der Problematik, dass private bzw. gewerblich genutzte Gegenstände im Inneren eines Kfz nicht oder nur unzureichend versichert sind, begegnet die Ammerländer Versicherung VVaG mit der privaten Autoinhaltsversicherung.
Unfall des Fahrzeugs (eigen- und fremdverschulden) als versicherte Gefahr
Die Versicherungssumme beträgt 20.000 EUR.
Beitragszahlung: Es ist nur das Abbuchungsverfahren möglich. Es kann eine jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Zahlungsweise vereinbart werden.
Alle Sachen des persönlichen Bedarfs (Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgüter)
Fahrräder und sonstige Sportgeräte (als Inhalt oder die außen am Kraftfahrzeug befestigt sind)
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte (ohne Motoren)
Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
Inhalt von verschlossenen Dach- und Heckboxen
Beruflich überlassene Gegenstände
Kraftfahrzeuge sowie eingebaute und fest mit dem Kraftfahrzeugverbundene Sachen
Sachen mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Wertpapiere,Zeichnungen, Pläne aller Art, Speichergut auf Datenträgernaller Art
Urkunden und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichenAusweisen und EC- oder Kreditkarten
Nicht montierte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör (z. B.Kraftstoff, Öl, Verbandstaschen, etc
Drogen und Suchtgifte, Alkohol sowie Tabakwaren
Fremdes Eigentum, es sei denn, es handelt sich um Sachen,die den versicherten Personen (siehe § 6) vom Arbeitgeber zurNutzung überlassen wurden (z. B. Diensthandy)
Musterkollektionen und Handelswaren
Tiere
Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Außenbordmotoren
Diebstahl, Vandalismus
Raub oder räuberische Erpressung
Brand, Explosion, Blitzschlag
Sturm, Hagel
Unfall des Fahrzeugs (eigen- und fremdverschuldet)
Europaweit
Weltweit (max. 1 Monat)
Rund-um-die-Uhr-Schutz (24-Stunden-Deckung)
Neuwertentschädigung (elektronische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren zum Zeitwert)