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LEGALLY HIGH – SIND RAUSCHENDE ZEITEN DAS WERT?

Der Sommer lädt zu zahlreichen Aktivitäten im Freien ein: Grillpartys zur EM, Wanderungen, Badeausflüge oder Festivals – die warme Jahreszeit bietet unzählige Möglichkeiten, die Freizeit zu genießen. Doch wer viel unternimmt, ist automatisch auch einem höheren Risiko für Verletzungen und Unfällen ausgesetzt. Insbesondere dann, wenn zum natürlichen High durch die Sonne noch diverse Substanzen hinzukommen. Zwar schmecken Longdrinks, ein kühles Bier oder der ein oder andere Zug am Joint in der Sonne besser, doch ernsthaft passieren sollte Ihnen anschließend besser nichts. Möchten Sie nämlich im Schadenfall nach dem Genuss von Cannabis Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung geltend machen, wird Ihnen der Versicherer dies höchstwahrscheinlich verwehren. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Unfall auch ohne Rauschmittel genauso eingetreten wäre – so gut wie unmöglich. Bei Bewusstseinstrübungen durch Alkohol im Straßenverkehr regulieren die privaten Unfallversicherer jedoch bis zu einer bestimmten Promillegrenze. Dieser Umstand sollte allerdings zu keinem Zeitpunkt ausgereizt werden!
 
In der Kfz-Versicherung sieht die Sachlage nicht anders aus: Es handelt der grob fahrlässig, der sich unter Einfluss von Cannabis ans Steuer setzt. Hier muss von erheblichen  Leistungskürzungen im Schadenfall ausgegangen werden, auch wenn die Grenzwerte des Straßenverkehrsrechts (3,5 Nanogramm) eingehalten werden. Ob sich dies in naher Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten, da auch heute schon auf die Fahrtüchtigkeit als Basis des Schutzes geachtet wird. Es gibt außerdem bestimmte Versicherer, die in Bezug auf Alkohol auch dann regulieren, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze von 0,5 Promille längst erreicht ist. Wir erlauben uns hierzu kein Urteil, informieren Sie jedoch gern.
 
Genießen Sie den Sommer unbedingt in vollen Zügen, aber bleiben Sie sicher!
MEGATREND WOHNMOBIL

Wurde auch an das gedacht, was „hinten drin“ ist?


Einfach alles ins Fahrzeug einpacken und los geht der Urlaub. Diesen Traum erfüllen sich immer mehr Menschen. Der Bestand an Wohnmobilen wuchs von 2015 bis 2020 um ganze 50 % an – das ist schon eine Hausnummer.

Das Fahrzeuge selbst zu versichern meist schnell erledigt. Aber was ist mit dem Reise-Hausrat, den man mitnimmt?

Damit Kamera, Smartphone, Campingausstattung, Sportausrüstung, Wertsachen u. v. m. auch unterwegs abgesichert sind, bietet die WoMobil-Versicherung den passenden Schutz für Wohnmobil, Wohnwagen, Camper und auch Pkws. Der Schutz gilt europaweit und für max. einen Monat sogar weltweit. Der Reiselust sind also kaum Grenzen gesetzt.

Was ist versichert?

  • Reisegepäck
  • Campingausstattung
  • Bargeld & Wertsachen bis 3.500 Euro
  • Elektronik (Handy, Laptops, Kameras)
  • Fahrräder und Sportgeräte
  • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte
  • Fall- und Gleitschirme (z. B. Kite-Ausrüstung)
  • Dienstlich genutzte Gegenstände u. v. m.

Also so ziemlich alles, was man üblicherweise auf Reisen dabei hat und z. B. bei einem Spaziergang durch den Urlaubsort nicht ständig am Leib trägt.

Für welche Schadenereignisse besteht Versicherungsschutz?

  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Sturm, Hagel
  • Unfall des Fahrzeuges (eigen- und fremdverschuldet)

Welche Versicherungssumme ist möglich?

  • Die Versicherungssumme beträgt immer pauschal 20.000 Euro

Und was kostet so ein Vertrag?

  • Aktuell nennt der Onlinerechner der Ammerländer einen Jahresbruttobeitrag von 74,26 Euro. Da Schutz auch auf der selbst genutzten Parzelle, im Vorzelt des Fahrzeugs, besteht und sich auch auf verschlossene Dach- oder Heckboxen erstreckt, scheint uns das angesichts des gedeckten Risikos ausgesprochen preiswert.

 

---> Online - Rechner <---

Starkregen / Hochwasser - ein Risiko für "fast" jeden

„Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte. Im Juni und Juli 2021 führen Dauer- und Starkregen in verschiedenen Teilen Deutschlands zu Ausnahme- und Krisensituationen. In der Eifel sind mehrere Häuser eingestürzt, bei Trier müssen mehrere hundert Menschen mit Booten aus ihren Häusern gerettet werden,  bundesweit gibt es dutzende Tote, Talsperren laufen über und Dämme drohen zu brechen. Allein die Unwetterserie vom 18. bis 30. Juni 2021 hat nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht.

Im Juli 2021 sorgt das Unwettertief Bernd im Westen Deutschlands für bis zu 250 Liter pro Quadratmeter Regen innerhalb von zwei Tagen - „normal“ sind im Juli in Deutschland eigentlich rund 85 Liter pro Quadratmeter. Biberach war vor dem Hochwasser 2021 vielen unbekannt und auch das Ahrtal hätten viele vor der Flut nur schwer auf der Karte gefunden. Und dieses Jahr hat es vor allem das Saarland erwischt.

Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt häufen sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren aber. Dieses Wetterphänomen ist noch erstaunlich unerforscht. Dr. Andreas Becker, Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst, kam bereits 2019 im Rahmen seiner Untersuchungen zu dem Fazit, dass ausnahmslos jeder Ort in Deutschland ein vergleichbares Risiko hat, von einem Starkregenereignis betroffen zu sein. Und die Experten sind sich einig, dass die Wetterextreme in den nächsten Jahren noch zunehmen werden und dass wir uns auf häufigere Unwetter mit teil extremen Folgen einstellen müssen.

WAS IST STARKREGEN?

Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in zwei Stufen:

Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter

• mehr als 10 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Starkregen-Stufe 2 / Unwetter

• mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

WAS KANN PASSIEREN?
Fällt Regen, versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen fällt in kurzer Zeit aber soviel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberfläche treten. Sonst harmlose Bäche und Flüsse werden der Wassermassen nicht mehr Herr, schwellen an und treten über die Ufer. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren und es kommt zu einem Rückstau.

Grundwasser - Anstieg OHNE Austritt an die Oberfläche - ist das versichert ! ? ! ? !

normaler weise ist dieses Ereignis (Anstieg von Grundwasser OHNE Austritt an die Oberfläche) NICHT versichert, jedoch haben wir als Makler mit ein paar wenigen Gesellschaften Vereinbarungen schließen können, dass diese Gefahr voll versichert ist.

---> JA, über abraxas kann man den Anstieg von Grundwasser in der Wohngebäude und Hausrat versichern, fragen Sie uns !!!

.... mehr dazu in: Kunden - News - Starkregen/Hochwasser

abraxas-Endkunden-App 2.0

Unsere neue App für technikaffine Kunden ist da.


abraxas App Neben den praktischen Funktionen, welche bereits die bisherige App geboten hat, haben Sie mit der abraxas-App-2.0 noch weitere Optionen, welche auch durch die grundlegend neue Technik ermöglicht wird. Die neue App ist eine sogenannte „Progressive Web App“ (PWA), die nicht mehr über einen App-Store herunter geladen werden muss, sondern welche Sie einfach als Web-Adresse oder durch einen QR-Code per E-Mail zukommen lassen können. Dadurch kann die App auf allen aktuell verfügbaren Geräten plattformunabhängig genutzt werden und es ist sichergestellt, dass Sie automatisch immer die aktuellste Version zur Verfügung steht. Natürlich kann die Anwendung als Verknüpfung auf dem Bildschirm hinterlegt und wie eine herkömmliche App genutzt werden.

 

Unsere Kunden können jetzt ihre Verträge live einsehen, Schäden melden (mit Fotos, Videos etc.) oder online Fragen zu Ihren Verträgen stellen. Über die Landingpages können sich unsere Mandanten zu allen möglichen Themen informieren – oder sie werden von Ihnen durch Push-Nachrichten aktiv informiert. Für die Zukunft ist auch geplant, noch weitere Informationen zur Verfügung zu stellen

abraxas app Verträge

 

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Oder einfach über die folgende URL: https://vema.app/abraxas

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Die Freischaltung der Vertragsansicht können Sie direkt in der App anfordern. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kontakt - unten

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