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Abgefahren! - Das wars für M+S-Reifen

Abgefahren! - Das wars für M+S-Reifen

Seit dem 1. Oktober gibt es Änderungen für Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sind: Matsch-und-Schnee-Reifen (M+S-Reifen) gelten dann nicht mehr als Winterreifen. Die Begründung: Das M+S-Zeichen war bisher nicht rechtlich geschützt und die Reifen mussten keine spezifischen Tests durchlaufen, um ihre Eignung für den Wintereinsatz zu beweisen.

Nun gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneematsch usw. nur Fahrzeuge mit „echten“ Winterreifen unterwegs sein dürfen. Diese können Sie am Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennen. Und auch, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug nicht zwingend mit Winterreifen ausstatten müssen, ist es bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne diese nicht erlaubt, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.

Wer dennoch mit M+S-Reifen fährt, riskiert künftig ein Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg. Im Sommer oder bei guten Straßenverhältnissen bleibt die Nutzung allerdings erlaubt.

Wichtig zu wissen: Falls es bei winterlichen Verhältnissen zum Unfall kommt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden Ihres Unfallgegners, auch wenn Ihr Fahrzeug nicht mit Winterreifen fährt. Die Kaskoversicherung jedoch, die für Schäden am eigenen Auto aufkommt, kann die Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.

Achten Sie deshalb bitte rechtzeitig auf die richtige Bereifung und kommen Sie sicher durch den Herbst und Winter.

INFLATION TRIFFT ALLTAG – AUCH KFZ-PRÄMIEN

Inflation trifft Alltag - auch Kfz-Prämien

Die steigende Inflation spüren wir aktuell in vielen Lebensbereichen – sei es an der Supermarktkasse, beim Tanken oder bei den Energiepreisen.

Was oft in den Hintergrund rückt: Auch Versicherungen bleiben von dieser Entwicklung nicht unberührt. Besonders bemerkbar macht sich die Inflation in der Automobilbranche, wo die Kosten für Reparaturen, Löhne, Ersatzteile und andere Werkstattdienste erheblich gestiegen sind. Diese Preisanstiege liegen sogar deutlich über der allgemeinen Inflationsrate, was für die Versicherer eine große Herausforderung darstellt. Für jeden Euro, der eingenommen wird, mussten im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 1,10 Euro getätigt werden. Das bedeutet, dass die Versicherer mit jedem Kfz-Vertrag im Schnitt 10 Prozent Verlust machten. Auch im Jahr 2024 ist die Lage weitestgehend unverändert.

Selbst, wenn Sie unfallfrei fahren und keine Schäden melden mussten, sehen sich die Versicherer gezwungen, die Prämien anzupassen. Das liegt daran, dass im Schadenfall die Reparaturkosten mittlerweile so hoch sind, dass der bisherige Beitrag nicht mehr ausreicht, um diese abzudecken. Hinzu kommt außerdem, dass Versicherer Rücklagen aufbauen müssen, um auch in Zukunft beispielsweise Schäden durch vermehrt auftretende Extremwetterereignisse bewältigen zu können.

Die Beitragsanpassungen sind - zum Leidwesen aller Versicherungsnehmer - also unumgänglich, um auch weiterhin die Qualität und den Umfang des Versicherungsschutzes sicherzustellen.

abraxas Unternehmertreff - 30.10.2024

am 30.10.2024 hatten wir ein erfolgreiches abraxas Unternehmertreff mit vielen neuen Mitgliedern und einem sehr interessanten Vortrag von Stefan Ebenhoch - abraxas Schweiz mit dem Thema "Wie lege ich als Unternehmer richtig an". Danke an alle Mitglieder & Gäste für den tollen Abend. Wir freuen uns schon auf das nächste Treffen am 27.11.2024

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Änderungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz

Im Grunde ist die Änderung recht banal. Es wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage erhöht – und zwar um 100 %. Dadurch könnten die Anzahl der Berechtigten um 17 Millionen Menschen auf fast 21 Millionen steigen. Hört sich richtig super an! Doch was genau ist die Arbeitnehmersparzulage? Unter welchen Voraussetzungen erhält man diese? Und wie muss diese angelegt werden? Viele Fragen, auf die wir gerne Antwort geben:

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine Art Finanzspritze vom Staat. Diese Förderung erhalten Arbeitnehmer, die mithilfe ihres Arbeitgebers Geld in vermögenswirksame Leistungen (VL) investieren. Es ist zu erwähnen, dass Arbeitnehmer ein Recht haben auf eine VL-Anlage, die sich ein Arbeitgeber nicht entziehen kann. Im besten Fall erfolgt die Zahlung in einen VL-Vertrag komplett durch den Arbeitgeber. Wie hoch die Förderung jedoch genau aussieht, muss beim Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder dem Personalbüro erfragt werden bzw. findet man im entsprechenden Tarifvertrag. Zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur VL oder nur einen geringen Anteil des höchstmöglichen geförderten Sparbetrags von 470 Euro jährlich, kann bzw. sollte Ihr Kunde die Aufstockung auf die volle Summe selbst übernehmen (aus seinem Nettogehalt), was jedoch ebenfalls über den Arbeitgeber erfolgen muss!

Bisher durften Arbeitnehmer nicht mehr als 17.900 Euro an steuerpflichtigen Einkommen haben, um die Förderung für einen Bausparvertrag (wohnwirtschaftliche Verwendung der VL) zu erhalten. Bei der Anlage der VL in Vermögensbeteiligungen (z. B. Investmentfonds) lag die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für einen Single. Diese Grenze wurde nun zum Jahresbeginn für alle VL-Anlagen auf 40.000 Euro für Alleinstehende und auf 80.000 Euro für ein verheiratetes Paar (oder Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften) angehoben. Durch diese Anhebung erhöht sich die Anzahl an förderfähigen Arbeitnehmern laut einer Studie von Empirica AG auf beinahe 21 Millionen. Wichtig dabei zu beachten ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht das Bruttogehalt ist! I einer einfachen überschlägigen Hochrechnung würde so z. B. bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kind ca. 51.000 Euro Bruttolohn bedeuten. Ein Ehepaar mit zwei Arbeitnehmern und zwei Kindern hätte so bis ca. 114.000 Euro Gesamtbruttolohn einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Art der VL-Anlage und nach dem Familienstand:

  • Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wie Aktienfonds oder ETF-Sparpläne: 20 % der Anlagesumme, bis zu 80 Euro jährlich für jeden Arbeitnehmer
  • Anlage in Bausparverträge oder in die Tilgung von Baukrediten9 % des Betrages, bis zu 43 Euro jährlich für jeden Arbeitnehmer

Beachten Sie dabei bitte, dass sich die jeweiligen Anlagen nicht untereinander ausschließen und beide Förderungen möglich sind, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es werden dadurch zwei verschiedene Verträge notwendig. Im besten Fall kann ein Paar, das alle Voraussetzungen erfüllt, so viermal die Förderung des Staates erhalten.

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt jährlich mittels Einkommenssteuererklärung. Der Anbieter der VL-Anlage sendet die Daten VL-Einzahlungen automatisch an das Finanzamt. Sie als Kunde muss dann lediglich einen Haken bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ setzen und im entsprechenden Abschnitt eine „1“ einsetzen. Sollte dies mal vergessen werden, so kann die Arbeitnehmersparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Zulage wird dann am Ende der Vertragslaufzeit (meist 6 oder 7 Jahre) direkt in den VL-Vertrag überwiesen.

Kommen Sie auf uns zu und wir prüfen ob und wie viel Förderung Sie bekommen können.

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